Zur Person Rudolf Welser

 

Am 05.05.2024 ist Rudolf Welser, ein Doyen des österreichischen Zivilrechts, im 85. Lebensjahr an den Folgen eines tragischen Unfalls verstorben. Mit ihm verliert die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien eine herausragende Lehr- und Forschungspersönlichkeit, die die Zivilrechtswissenschaft wie kaum ein anderer in den letzten 50 Jahren geprägt hat.

Rudolf Welser wurde am 01.09.1939 in Ybbsitz, dem Herzen des Mostviertels in Niederösterreich, geboren. Seiner Heimatgemeinde, deren Ehrenbürger und Ehrenringträger er war, blieb er bis zu seinem Tod eng verbunden, auch wenn er schon seit langer Zeit dort nur die Wochenenden verbringen konnte. Rudolf Welser studierte und promovierte an der Universität Wien im Jahr 1963 zum doctor iuris. Nach seiner Promotion war Rudolf Welser Assistent bei den Professoren Hans Schima und Winfried Kralik, der nicht nur als Professor, sondern auch als öffentlicher Notar tätig war und das bekannte System des Erbrechts verfasst hat. Ihm verdankt Rudolf Welser seine Beschäftigung mit dem Erbrecht, die ihn bis zuletzt begleitet hat. Seine ersten Publikationen verfasste Rudolf Welser im Jahr 1968, seine Habilitation für Zivilrecht folgte im Jahr 1970 mit der Monografie „Vertretung ohne Vollmacht“, mit der Rudolf Welser die Lehre von der culpa in contrahendo für das österreichische Recht begründet hat. Rudolf Welser ereilten Rufe an die Universitäten Innsbruck, Linz und Wien, letzterem folgte er 1971, wo er bis zu seiner Emeritierung im Jahr 2007 als Ordinarius für Bürgerliches Recht und Vorstand des Instituts für Zivilrecht an der Universität Wien wirkte. Er bekleidete von 1975 bis 1980 zusätzlich eine Gastprofessur für Versicherungsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien, war von 1981 bis 1983 Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und von 1988 bis 2007 überdies Kuriensprecher der Professorinnen und Professoren der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Nach seiner Emeritierung gründete Rudolf Welser die an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien eingerichtete „Forschungsstelle für Europäische Rechtsentwicklung und Privatrechtsreform“ sowie einen an dieser Forschungsstelle eingerichteten „Wiener Arbeitskreis“, der aus den namhaftesten Professorinnen und Professoren der ost- und zentraleuropäischen Staaten besteht und sich mit der Privatrechtsreform in den CEE-Staaten befasst. Er hat fünf seiner Schüler zur Habilitation geführt (Constanze Fischer-Czermak, Wolfgang Zankl, Andreas Kletečka, Christian Rabl und mich), zahlreiche andere wurden angesehene Rechtsanwälte, Notare oder (Höchst-)Richter und die meisten von ihnen wurden nicht nur gefordert, sondern auch gefördert. Rudolf Welser blieb bis zu seinem letzten Tag wissenschaftlich aktiv, neugierig und voller Kraft für neue Forschungsprojekte und Ideen.

Für eine umfassende Beschreibung des wissenschaftlichen Oeuvres von Rudolf Welser fehlt hier der Platz. Er hat mehr als 270 wissenschaftliche Arbeiten verfasst, die sich auf alle Gebiete des Zivilrechtes beziehen, insbesondere zum Vertragsrecht, zum Schadenersatzrecht, zum Gewährleistungsrecht, zum Leistungsstörungsrecht, zur Produkthaftung und zum Erbrecht. Neben seiner bereits erwähnten bahnbrechenden Habilitationsschrift (Vertretung ohne Vollmacht – zugleich ein Beitrag zur Lehre von der culpa in contrahendo [1970]) sind vor allem seine Arbeiten zum Gewährleistungsrecht hervorzuheben. Seine bereits 1976 in den Juristischen Blättern publizierte These, dass statt Gewährleistung auch Schadenersatz verlangt werden könne (Gewährleistung und Schadenersatz, JBl 1976, 127), hat bekanntlich den Weg zur entsprechenden Entscheidung des verstärkten Senates des OGH am 07.03.1990 (1 Ob 536/90) und in weiterer Folge zur Gewährleistungsreform 2001 geebnet, mit der § 933a ABGB geschaffen wurde. Die Arbeiten an der Gewährleistungsreform wurden durch ein Gutachten zum Österreichischen Juristentag vorbereitet (Reform des Gewährleistungsrechts – Die europäische Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf und ihre Bedeutung für ein neues österreichisches Gewährleistungsrecht, in 14. ÖJT II/1 [2000]), die Reform selbst in einem Kurzkommentar für Wissenschaft und Praxis (Die neue Gewährleistung [2001]) erläutert. Beide Werke durfte ich mit Rudolf Welser in Co-Autorenschaft verfassen. Zuletzt hat sich Rudolf Welser im Herbst 2023 bei einem Symposium der Forschungsstelle der neuen Gewährleistungsreform in den CEE-Staaten gewidmet, die Publikation im XVI. Band der Forschungsstelle ist gerade in Vorbereitung.

Einen weiteren Arbeitsschwerpunkt im wissenschaftlichen Leben von Rudolf Welser stellt das Erbrecht dar. Seine erste erbrechtliche Publikation erschien 1973 in den Juristischen Blättern (Die Sittenwidrigkeit des Testaments zugunsten des Ehebruchspartners, JBl 1973, 1), über 50 weitere folgten, darunter ein weiteres Gutachten für den Österreichischen Juristentag (Die Reform des österreichischen Erbrechts, in 17. ÖJT II/1 [2009]), welches die Erbrechtsreform 2015 maßgebend vorbereitet hat, sowie das erste Lehr- und Handbuch (Erbrecht [2019]) und der erste Kommentar zum neuen Erbrecht (Der Erbrechts-Kommentar [2019]). Sein mit Christian Rabl verfasstes Gutachten zur Restitution von sechs Klimt-Bildern (Der Fall Klimt [2005]), bei dem es überwiegend um erbrechtliche Fragestellungen ging, hat Rudolf Welser weit über die Landes- und Europagrenzen hinaus als Erbrechtsexperten bekannt gemacht. Die Liste ließe sich noch lange fortsetzen – Rudolf Welser hat in vielen Bereichen des Zivilrechts durch seine Arbeiten de lege lata die Rechtsprechung maßgebend geprägt, Gesetzesreformen angestoßen und – als Mitglied zahlreicher Arbeitsgruppen im Bundesministerium für Justiz – begleitet und zu neuen Gesetzen die ersten maßgebenden Publikationen verfasst.

Am bekanntesten wurde Rudolf Welser freilich durch das bis zur 10. Auflage gemeinsam mit Helmut Koziol verfasste zweibändige Lehrbuch des österreichischen bürgerlichen Rechts („Koziol/Welser“), das 1970 erstmals und seither in 14 (bzw 15) Auflagen erschienen ist. Es gilt als Standardwerk des Zivilrechts und nimmt in Lehre und Rechtsprechung sowie bei der Juristenausbildung seit Jahrzehnten die führende Stellung ein.

Seine zahlreichen Aktivitäten wurden wissenschaftlich und gesellschaftlich hochgeschätzt und führten zu unzähligen Ehrungen und Auszeichnungen. Rudolf Welser war Träger des Großen Silbernen Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich (2005), des Goldenen Ehrenzeichens für Verdienste um das Land Wien (2008), des Österreichischen Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst I. Klasse (2010), des Ehrenzeichens für Wissenschaftliche Verdienste um das Österreichische Notariat (2012) und des Silbernen Komturkreuzes des Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich (2014). Er war Magistralritter des Souveränen Malteser-Ritter-Ordens, Mitglied der Polnischen Akademie der Wissenschaften und Schönen Künste und erhielt Ehrendoktorate der Kültür-Universität Istanbul (2010), der Vasile Goldis-Universität Arad (2012), der Eötvös Loránd Universität Budapest (2019), der Neuen Universität Laibach (2019) und der Nationalen und Kapodistrias Universität Athen (2022).

All dies legt die Vermutung nahe, dass Rudolf Welsers Leben ausschließlich der Juristerei gewidmet gewesen wäre. Doch das Gegenteil ist der Fall: Rudolf Welser war keineswegs ein trockener, er selbst sagte „bleistiftbeißender“ Jurist, sondern überaus vielfältig. Er interessierte sich für die Musik und die Literatur, die Theologie und sogar die Astronomie, vor allem aber auch für den Humor. „Der lustigste Mensch vom Juridicum“ lautete 1986 eine Schlagzeile in den Salzburger Nachrichten, womit auf Rudolf Welsers humoristische Seite angespielt wurde. Er hat acht lustige Bücher verfasst (darunter Käsegeruch ist erfahrungsgemäß unangenehm [1983], Grammophon ist kein Vorname [1985] oder Recht lustig [2001]), in denen er die Angehörigen seiner Zunft – illustriert von IRONIMUS – in boshafter bis bissiger Weise aufs Korn nahm. Seine Bücher wurden vertont und in viele Sprachen, darunter sogar ins Chinesische, übersetzt. Rudolf Welsers Liebe zum ABGB führte zur Neuherausgabe des Werkes von Pleschner von Eichstetts „Das ABGB in zierlichen Reimen“ (2000), seine Liebe zu Kindern zu seinem Buch „Mama, Papa, was ist Recht?“ (2020) und seine Liebe zur Oper zeigte sich nicht nur in zahllosen Opernbesuchen, sondern auch in seinen Beiträgen für Opernprogrammhefte, wie etwa „Gianni Schicchi und das Recht“ oder die juristischen Betrachtungen über das „Glücksspiel um Turandot“.

 Rudolf Welsers größte Freude und Stolz waren aber sicherlich seine Familie. Seine Ehefrau, Hon.-Prof. Dr. Irene Welser, Rechtsanwältin und Partnerin einer führenden Wiener Rechtsanwaltskanzlei, war ihm in den letzten rund 40 Jahren im besten Sinne des Wortes Partnerin in allen Lebenslagen, die alle seine Interessen geteilt hat und mit der er sein Leben auf Augenhöhe verbringen konnte. Ihr verdankt es meine Assistentengeneration, dass sich Rudolf Welser auch für Urlaube erwärmen konnte, jedenfalls, wenn es nach Italien ging. Seine Tochter Theresia, mittlerweile ebenfalls Rechtsanwältin in einer (anderen) führenden Wirtschaftsrechtskanzlei, war Rudolf Welsers ganzer Stolz. Den beiden galt seine ganze Liebe und aus ihnen schöpfte er seine ganze Kraft. In der Parte der Familie steht: „Er war ein einzigartiger akademischer Lehrer und Wissenschaftler, voll Scharfsinn, Witz und Liebe zu seiner Familie“. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Brigitta Zöchling-Jud

(aus JBl 2024, 302)