Die Forschungsstelle

Law Faculty goes East - über 30 Mitglieder aus 15 Staaten

Die Forschungsstelle für Europäische Rechtsentwicklung und Privatrechtsreform wurde vom Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, o. Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer,  mit Schreiben vom 1. Februar 2007 errichtet. Gleichzeitig wurde o. Univ.-Prof. Dr. Rudolf Welser mit ihrer Leitung beauftragt. Die Projekte der Forschungsstelle sind in der Zielvereinbarung der Universität Wien mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät vom Dezember 2006 und den Zielvereinbarungen der Folgejahre grundgelegt, die auch eine Förderung dieser Projekte durch die Universität Wien vorsehen. Der Rektor der Universität Wien, o. Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Georg Winckler, hat erklärt, dass die Tätigkeit der Forschungsstelle im Sinne des Entwicklungsplans der Universität Wien liegt und ihre weitere Förderung in Aussicht gestellt (Gespräch vom 11. Oktober 2007 und Schreiben vom 13. Oktober 2007). Das Bundesministerium für Justiz hat durch Herrn Sektionschef Hon.-Prof. Dr. Gerhard Hopf die Gründung der Forschungsstelle begrüßt. Das Symposium vom 11. und 12. Oktober 2007 wurde von der Forschungsstelle im Zusammenwirken mit diesem Ministerium abgehalten. Die Forschungsstelle wird durch die an der Fakultät bestehenden Abteilungen für Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Helmut Ofner) und Europarecht (a. Univ.-Prof. Dr. Alina Lengauer) unterstützt.

Aufgabe der Forschungsstelle ist es, die privatrechtlichen Entwicklungen in Europa zu verfolgen und ihre Auswirkungen auf das österreichische Recht zu prüfen, für privatrechtliche Änderungen in Österreich Vorarbeiten zu leisten und Vorschläge zu erstatten. Bei den europäischen Entwicklungen kommen sowohl von der EU ausgehende, als auch für die EU bestimmte Projekte in Betracht (Umsetzung von Richtlinien einerseits, Pläne für ein europäisches Vertragsrecht, Vorarbeiten für ein europäisches Zivilgesetzbuch andrerseits). Beides kann mit dem Begriff der „Europäisierung des Privatrechts“ zusammengefaßt werden. Für die Arbeit der Forschungsstelle spielt die Reform des Privatrechts in den sog. zentral- und osteuropäischen Staaten eine besondere Rolle. Diese haben unabhängig von den europäischen Vereinheitlichungsbestrebungen einen Reformbedarf, weil sie eine jahrzehntelange „sozialistische Vergangenheit“ zu bewältigen haben und die nach dem Zweiten Weltkrieg entstandene privatrechtliche Rechtslage entweder vollkommen geändert oder modifiziert werden muß. Dies geschieht zum Teil sogar durch partielle Wiedereinführung früherer Kodifikationen, zum Teil durch Neukodifizierungen. Überdies sind in den letzten Jahren die meisten dieser Staaten der EU beigetreten, woraus sich ein Anpassungsbedarf an das europäische Recht ergibt. All dies hat zu umfangreicheren Reformen in den Nachbarländern Österreichs geführt oder wird zu solchen Reformen führen. Es sind dies hauptsächlich Länder, die zum „österreichischen Rechtskreis“, zum Geltungsbereich des ABGB, gehörten oder ihm nahestanden. Die Forschungsstelle für Europäische Privatrechtsentwicklung setzt sich mit diesem Problemkreis auseinander, was vor allem durch Kontakte mit den privatrechtlichen Einrichtungen der Universitäten dieser Länder und durch Tagungen, Arbeitskreise und andere gemeinsame Projekte geschieht.

Diese Aufgaben der Forschungsstelle decken sich mit den Empfehlungen des SAP der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Er hat sich in seiner Stellungnahme vom 17. September 2007 ausdrücklich für die Neubegründung oder Verstärkung von Kontakten zwischen der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät und den Fakultäten zentral- und osteuropäischer Universitäten ausgesprochen. Er sieht aufgrund der geographischen Lage, des spezifischen kulturellen Profils und der historischen Verbindungen Wiens besondere Chancen der Wiener Fakultät im Ausbau der Verbindungen zu den mittel- und osteuropäischen Staaten.


Publikationen der Forschungsstelle


Die Forschungsstelle gibt eine Schriftenreihe heraus, in der bisher 10 Bände publiziert wurden, Band XI. und XII. werden gerade für die Drucklegung vorbereitet. Sie befassen sich überwiegend mit Themen der Rechtsreform und der Europäischen Rechtsentwicklung im Verhältnis zu den zentral- und osteuropäischen Staaten.

Band I: Privatrechtsentwicklung in Zentral- und Osteuropa, Verlag MANZ Wien (2008)
Band II: Erbrechtsentwicklung in Zentral- und Osteuropa, Verlag MANZ Wien (2009)
Band III: Konsumentenschutz in Zentral- und Osteuropa, Verlag MANZ (2010)
Band IV: Reformen im österreichischen und im türkischen Recht, Verlag MANZ (2010)
Band V: Haftung aus Verschulden beim Vertragsabschluss in Zentral- und Osteuropa, Verlag MANZ (2012)
Band VI: Vom ABGB zum europäischen Privatrecht, Verlag MANZ (2012)
Band VII: Die Rekodifikation des Privatrechts in Zentral- und Osteuropa zwischen Reformbedarf und Tradition, Verlag MANZ (2013)
Band VIII: Neuere Privatrechtsentwicklungen in Österreich und in der Türkei (2013)
Band IX: Das Recht der Kreditsicherung in Zentral- und Osteuropa, Verlag MANZ (2014)
Band X: Die Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie in den Staaten Zentral- und Osteuropas, Verlag MANZ (2015)
Band XI: Die Haftung für Rat, Auskunft und Gutachten nach dem Recht der zentral- und osteuropäischen Staaten, mit Beiträgen zur Haftung von Rating-Agenturen, Verlag MANZ (erscheint 2016)
Band XII: Rechtsfragen bei der Veräußerung von Wertpapieren nach den Rechten der CEE-Staaten, Verlag MANZ (2016)
Band XIII: Der Einfluss des EU-Rechts in den Jahren 2007-2017 auf die Privatrechtsordnungen der CEE-Staaten (2019)
Band XIV: Buchgeld und Bargeld - Rechtliche Unterschiede, Vorteile und Risiken nach den Rechtsordnungen der CEE-Staaten (2020)
Band XV: Buchgeld und Bargeld - Die Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie in den CEE-Staaten, Bitcoin und andere Kryptowährungen, E-Geld (2020)